Page 5 - Natur in NRW
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tisiert. Sie fordern, dass Teile der Neuen Gentechnik von der bestehenden Regu- lierung ausgenommen werden. Die Folge wäre, dass die mit diesen Verfahren herge- stellten Produkte keinen Genehmigungs- prozess durchlaufen müssten und auch eine entsprechende Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr verpflichtend wäre. Risiken und Ne- benwirkungen dieser neuen Technologie sind jedoch noch weitgehend unbekannt, insbesondere für Ökosysteme. Da einmal freigesetzte gentechnisch veränderte Or- ganismen nicht mehr rückholbar sind, ist die vorgeschriebene, sorgfältige Zulas- sungsprüfung aus Sicht des Bundesum- weltministeriums zwingend geboten.
Das BMU-Positionspapier listet wesent- liche Maßnahmen auf, die dringend auf nationaler und europäischer Ebene an- gegangen werden müssen. Dazu gehört zum Beispiel, die unabhängige Risikofor- schung für Neue Gentechnik zu fördern und Nachweismethoden für genom- editierte Produkte wie Saatgut zu entwi- ckeln. Außerdem müsse ein EU-weites System zur Herkunftskennzeichnung ent- lang der Lieferkette etabliert werden. Das BMU zeigt damit Möglichkeiten auf, um geltendes Gentechnik-Recht anzuwenden und so das Vorsorgeprinzip zu wahren und die Wahlfreiheit zu sichern.
Kurz vor der Stellungnahme des BMU forderten auch 94 Organisationen aus
den Bereichen Umwelt-, Tier- und Na- turschutz, Entwicklungspolitik, Kirchen, Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Züch- tung, Lebensmittelwirtschaft und Imkerei sowie Jugendorganisationen in einem Po- sitionspapier, dass auch für neue Gentech- nik das Vorsorgeprinzip weiterhin gilt und die Wahl- und Gentechnikfreiheit durch
Kennzeichnung und Transparenz, Zulas- sung und Rückverfolgbarkeit gesichert bleibt.
Quelle: BMU, DNR
Bundesweites Projekt
Kampagne klärt über Bedeutung der Saatgutherkunft auf
Bei Einsaaten von Blühmischungen zu Naturschutzzwecken hat auch die Saat- gutherkunft entscheidende Wirkungen
auf die heimische Artenvielfalt. Das bun- desweite Projekt „Lokal, regional – ganz egal?!“ der Stiftung Rheinische Kultur- landschaft klärt über die Bedeutung der Saatgutherkunft auf und ermöglicht zu- gleich all jenen Akteurinnen und Akteu- ren, die solche Einsaaten planen, veranlas- sen oder durchführen, eine fachgerechte Handhabe mit verschiedenen Saatgutmi- schungen und deren Herkunftsqualitäten. Zu den Zielgruppen gehören unter ande- rem Städte und Gemeinden, Planungsbü- ros, Naturschutzverbände oder Umset- zende von Naturschutzeinsaaten aus Fir- men, Landwirtschaft oder Bildungsein- richtungen. Um diese unterschiedlichen Zielgruppen zu erreichen, stellt die Stif- tung den Redaktionen von Magazinen und Zeitschriften für ihre Berichterstattung kostenfrei Artikel und Freianzeigen für die Online- und Printnutzung zur Verfü- gung. Weiterhin wurde eine Webseite zum Thema erstellt: https://www.rheinische- kulturlandschaft.de/lorega.
Die direkte Umsetzung in der Praxis wird durch zwei im Projekt entwickelte Saat- gutmischungen gefördert, welche beden- kenlos ausgebracht werden können, ohne eine Florenverfälschung herbeizuführen. Hierbei handelt es sich um eine mehrjäh- rige Regiosaatgut-Mischung für das West- deutsche Tiefland, die im Frühjahr 2021 in einer regionalen Saatgutkampagne ge- zielt an Interessierte abgegeben wurde. Die zweite Mischung enthält ausschließ- lich einjährige Kulturpflanzen. Das Pro- jekt wird vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeri- ums gefördert.
Quelle: Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Baugesetzbuch-Novelle
Verpasste Chance im Kampf gegen den Flächenverbrauch
Der Bundestag hat am 7. Mai der No- velle des Baugesetzbuches (BauGB) zu- gestimmt und damit auch einer Verlänge- rung des §13b Baugesetzbuch bis Ende 2022. Damit ist aus Sicht der Umweltver- bände BUND und NABU eine Chance vertan, gegen unkontrollierten Flächen- fraß vorzugehen.
Der Paragraf 13b des Baugesetzbuches (BauGB) erleichtert das Aufstellen von Bebauungsplänen im Außenbereich. Er war gegen den Protest von Umweltver- bänden 2017 eingeführt worden, galt bis 31.12.2019 und wurde nun wiedereinge-
Natur in NRW 2/2021
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