Page 4 - Natur in NRW
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Aktuelles
Im Rahmen des Projektes „Lokal, regional – ganz egal?!“ wurden zwei Saatgutmischungen entwickelt – darunter eine mehrjährige Mischung aus Regiosaatgut für Blühstreifen im Westdeutschen Tiefland. Foto: Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Bundeskabinett
Gesetze zur EU- Agrarförderung beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 13. April weitgehende Änderungen bei der Vertei- lung der EU-Agrarfördermittel für die nächsten Jahre beschlossen. Dabei wur- den aus Sicht des Bundesumweltministe- riums wichtige Fortschritte für den Um- weltschutz erreicht. Die Umweltverbände sehen in den Beschlüssen zwar ebenfalls eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo, dem tatsächlichen Hand- lungsbedarf in einer sich dramatisch be- schleunigenden Arten- und Klimakrise, würden sie jedoch nicht gerecht.
Bislang werden in Deutschland von
den jährlich rund sechs Milliarden Euro EU-Agrarfördermitteln 78 Prozent als Flä- chenprämie über die sogenannte Erste Säule ausgeschüttet, also weitgehend un- abhängig von den Folgen für Umwelt und Landschaft. Ab 2022 wird dieser flächen- bezogene Anteil nun schrittweise durch neue Ansätze ersetzt und sinkt bis zum Jahr 2026 zunächst auf 51 Prozent. Zent- rales neues Instrument sind die Öko-Rege- lungen, über die 25 Prozent der Direktzah- lungen ab 2023 eingesetzt werden. Dabei können Landwirtinnen und Landwirte aus einem Katalog von Umweltschutzmaß- nahmen auswählen – zum Beispiel öko- logische Leistungen in Natura-2000-Ge- bieten, vielfältige Acker-Fruchtfolgen, blütenreiche Wiesen und Weiden oder
der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel.
Deutlich mehr Geld soll es auch für die Förderung des Ökolandbaus sowie die Fi- nanzierung von Agrarumweltmaßnahmen und mehr Tierwohl über die sogenannte Zweite Säule geben. Ab 2022 sollen acht statt bisher sechs Prozent der Direktzah- lungsmittel in die Zweite Säule umge- schichtet werden. Ab 2023 greift dann eine schrittweise jährliche Steigerung von zehn Prozent im Jahr 2023 bis hin zu 15 Prozent im Jahr 2026.
Wichtige Verbesserungen gibt es auch für die Weidetierhaltung, deren Leistungen für den Naturschutz unverzichtbar sind. Künftig soll es Prämien für bestimmte Weidetiere geben, sodass zum Beispiel die ökologisch wertvolle Schafhaltung end- lich besser honoriert wird.
Als Grundbedingung („Konditionalität“) für alle Zahlungen gelten künftig erwei- terte Anforderungen: So müssen drei Pro- zent der Ackerflächen für Brachen oder Gehölzstreifen zur Verfügung gestellt werden. Dauergrünland muss erhalten werden und darf in Natura-2000-, Feucht- und Moorgebieten nicht umgewandelt oder gepflügt werden.
Die Naturschutzverbände haben vor al- lem zwei zentrale Kritikpunkte: Die an- gepeilte Umschichtung von 15 Prozent aus der sogenannten Ersten in die Zweite Säule bis 2026 kann aus ihrer Sicht das strukturelle Finanzierungsproblem im Na- turschutz nicht beheben. Allein für die Er- füllung der EU-Naturschutzpflichten sei eine Umschichtung von mindestens 18 Prozent notwendig, zusätzlich brauche
es weitere Prozente für die Finanzierung des Ökolandbaus und anderer Projekte im ländlichen Raum. Auch die Grundbedin- gungen für die Zahlungen halten die Na-
turschutzverbände für nicht ausreichend. Mindestens zehn Prozent der Fläche jedes Betriebes müsse für Blühflächen, Gehölze und Brachen bereitgestellt werden, um die notwendigen Rückzugsorte für die Arten- vielfalt zu schaffen.
Das Gesetzespaket wird nun vom Bundes- rat beraten. Anschließend muss Deutsch- land noch in diesem Jahr seinen Umset- zungsplan der EU-Kommission zur Ge- nehmigung vorlegen.
Quelle: BMU, BUND, DNR, NABU, WWF
Neue Gentechnik
Umweltministerium positioniert sich
Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat Ende April die Position des Bun- desumweltministeriums (BMU) zu Gen- technik in der Landwirtschaft vorge- stellt. Angesichts der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt müsse das geltende EU-Recht auch künftig für Verfahren der Neuen Gentechnik angewandt werden.
Verfahren der Neuen Gentechnik, wie beispielsweise das Genome Editing mit der Genschere CRISPR / Cas, unterlie- gen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018 der Gentechnik-Regulierung, können also nur nach einer strengen Prüfung zugelassen werden. Die aktuelle Rechtslage wird der- zeit von einigen Pflanzenzüchterverbän- den und -unternehmen, der Agrarindustrie und Teilen der Wissenschaft scharf kri-
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Natur in NRW 2/2021