Page 26 - Natur in NRW
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 Fachbeiträge
 Abb. 3: Schonstreifen im Extensivgrünland im Naturschutzgebiet „Bienener Altrhein, Millinger Meer und Hurler Meer“ mit Blühaspekt der Wiesen-Flockenblume am 09.07.2019. Hier erfolgte 2014 eine kräuter- reiche Einsaat mit Regiosaatgut. Foto: J. Piechowiak
Transekte von 100 Metern Länge wurden zehn Minuten lang in konstanter Geschwindigkeit durchschritten. Es wurden sämtli- che Falter in fünf Metern Entfernung nach vorn und oben erfasst; in der Breite wurde stets der gesamte Schonstreifen berücksich- tigt (2,5 bis 9 Meter). Neben Individuen- und Artenzahlen wurde auch das Verhalten der Falter aufgenommen, um Rückschlüsse auf die konkrete Nutzung der Schonstreifen schließen zu können.
Generalisten dominieren
Von den 14 erfassten Arten gelten neun als anspruchslose Gene- ralisten oder Wanderfalter, die kaum Habitatpräferenzen besit- zen (Tab. 1). Lediglich fünf Arten zeigen eine Spezialisierung auf eher mageres Grünland: Hauhechel-Bläuling (Polyommatus icarus), Kleiner Sonnenröschen-Bläuling (Aricia agestis), Klei- ner Feuerfalter (Lycaena phlaeas), Schwalbenschwanz (Papilio machaon) und Sechsfleck-Widderchen (Zygaena filipendulae) (Ebert & Rennwald 1991). Obwohl sich diese Arten durch recht spezifische Ansprüche zum Beispiel an Eiablageplätze und Rau- penfutterpflanzen auszeichnen, sind sie dennoch weit verbreitet. Der Kleine Feuerfalter konnte als einzige der anspruchsvolleren Arten auf einem Schonstreifen im Intensivgrünland beobachtet werden.
Vier der 14 Arten stehen auf der Roten Liste NRW oder auf der Vorwarnliste, zwei davon werden auch auf der regionalen Ro- ten Liste des Niederrheinischen Tieflandes geführt (LANUV 2010 a & b). Keine dieser Arten konnte im Intensivgrünland beobachtet werden.
Ein großer Teil der Bestrebungen im Naturschutz liegt im Schutz spezialisierter und damit meist gefährdeter Arten. Darüber hinaus darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass auch Maßnah- men für weit verbreitete Arten notwendig sind. Diese stellen den Großteil der Biomasse dar und sind als Nahrungsquelle wie auch als Bestäuber unverzichtbar.
Ein Refugium nach der Mahd
Die Untersuchungen belegen, dass Schonstreifen eine große Be- deutung für Tagfalter haben, besonders im Extensivgrünland (Tab. 1). Im Jahresverlauf konnten vor allem bis Anfang August wesentlich mehr Falter an den Schonstreifen beobachtet wer- den (Abb. 7). Die Schonstreifen sind insbesondere kurz nach der Mahd von Nutzen für die Falter, wenn der Hauptteil der Fläche noch sehr vegetationsarm ist. Sie wurden danach zunehmend sel- tener genutzt und ab Ende August konnten auf den Vergleichsflä- chen mehr Individuen beobachtet werden als auf den Schonstrei- fen. Die Schonstreifen waren zu diesem Zeitpunkt bereits stark abgetrocknet und wiesen nur noch wenige blühende Pflanzen auf, sodass der Nutzen für die Falter abnahm. Die Vergleichsflä- chen hingegen wiesen wieder einige blühende Pflanzen auf. Es gilt allerdings zu beachten, dass in dieser Studie nur die Imagi- nes betrachtet wurden. Der Nutzen der Schonstreifen war für die Präimaginalstadien (Eier, Raupen- und Puppenstadien) wahr- scheinlich über den gesamten Zeitraum gegeben.
Im Intensivgrünland konnte kein deutlicher Nutzen der Schonstreifen für die Tagfalter ausgemacht werden (Tab. 1,
Abb. 7). Die deutlich niedrigere Anzahl krautiger Pflanzen sorgte
 Abb. 4: Gräserdominierter Schonstreifen ohne Einsaat mit Acker-Kratz- distel-Bestand im Extensivgrünland im Naturschutzgebiet „Bienener Altrhein, Millinger Meer und Hurler Meer“ am 10.07.2019.
Foto: J. Piechowiak
  Abb. 5: Schonstreifen im Intensivgrünland im Naturschutzgebiet „Grietherorter Altrhein“ am 16.07.2019. Den Blühaspekt macht hier hauptsächlich die Falsche Strandkamille (Tripleurospermum perforatum) aus, die nicht als beliebte Nektarpflanze gilt (Ebert & Rennwald 1991). Foto: J. Piechowiak
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Natur in NRW 2/2021
 


















































































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