Page 10 - Natur in NRW
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Fachbeiträge
Birgit Beckers, Dietmar Ikemeyer, Peter Herkenrath, Robert Tüllinghoff
Feuchtwiesenschutzgebiete:
Zustand in Nordrhein-Westfalen
Eine Effizienzkontrolle aus den Jahren 2016 bis 2018
1985 begründete das Land Nordrhein-Westfalen das Feuchtwiesenschutzprogramm. Ein wesentliches Ziel war, den Zustand der Wiesenvögel zu sichern und zu verbessern. Für die ausgewiesenen Feuchtwie- sengebiete wurden Ziele und Maßnahmen festgeschrieben. Die Bestände der meisten Wiesenvögel sind seitdem dennoch weiter zurückgegangen. Die Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen führten aufgrund ihrer Kenntnisse aus der Schutzgebietsbetreuung 2016 bis 2018 für 100 Schutzgebiete eine Effizienzkontrolle durch und formulierten den erforderlichen Handlungsbedarf.
In den 1950er-Jahren gab es in Nordrhein- Westfalen noch rund 730.000 Hektar Dau- ergrünland. Mit dem Einsetzen der land- wirtschaftlichen Intensivierung gingen je- doch bis 1988 40 Prozent des Dauergrün- landes verloren (Schulte 1992). Mit dem Rückgang des Grünlandes, mit der Tro- ckenlegung und der Nutzungsintensivie- rung setzte auch ein dramatischer Rück- gang der Wiesenlimikolen ein. Die West- fälische Ornithologengesellschaft forderte daher 1977 ein groß angelegtes Wiesen- vogelschutzprogramm. Sie entwickelte anhand der Vorkommen von Wiesenlimi- kolen ein Konzept für ein engmaschiges Netz an Schutzgebieten (Hollunder et al.
1977). Im Jahr 1985 rief das Umweltmi- nisterium das Feuchtwiesenschutzpro- gramm ins Leben (MURL 1989, Schulte 1992). Bis 1998 wurde ein Verbund von Wiesenvogelschutzgebieten aus 175 Ge- bieten mit 33.500 Hektar geschaffen (Weiss et al. 1999).
Die um die Schutzgebiete liegenden, da- mals nur mäßig intensiv landwirtschaft- lich genutzten Flächen sollten als Puffer zu den intensiv landwirtschaftlich genutz- ten Räumen fungieren. Das Ziel, ein eng- maschiges Netz geeigneter Bruträume für Wiesenlimikolen mit derartigen Pufferzo- nen zu schaffen, konnte jedoch nicht re-
alisiert werden. Die damals angedachten Pufferflächen um die Naturschutzgebiete herum sind heute intensiv genutzte Äcker oder Grünländer.
Die Naturschutzgebiete wurden über Ver- ordnungen oder Festsetzungen in Land- schaftsplänen ausgewiesen. Es besteht in der Regel lediglich ein Grundschutz mit einem Verbot des dauerhaften Umbruchs des vorhandenen Grünlandes und einer Entwässerung, die über das Maß zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung hinaus- geht. Der Erhalt eines artenreichen Grün- landes ist meistens nicht gewährleistet. Ohne Entwicklungsmaßnahmen bieten
Abb. 1: Eine gute Wasserversorgung im Frühjahr ist ein bedeutsamer Faktor für einen guten Zustand eines Feuchtwiesenschutzgebietes. Foto: H. Glader